- Rathaus & Service
- Freizeit & Tourismus
- Bildung & Soziales
- Bauen & Abwasser
Bildung des Jugendausschusses
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Neubildung des Jugendausschusses
Die Gemeinde Nordstemmen nimmt Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Gemäß § 13 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII) hat die Gemeinde in diesem Fall einen Jugendausschuss zu bilden.
Nach der Kommunalwahl am 13. September 2026 ist daher in der Gemeinde Nordstemmen wieder ein Jugendausschuss für die Wahlperiode vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2031 zu bilden; der Jugendausschuss wird ggf. einem anderen noch zu bildenden Fachausschuss angegliedert.
Dem Jugendausschuss gehören u.a. als beratende Mitglieder Personen an, die von den im Bereich der Gemeinde Nordstemmen wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen und vom Rat zu berufen sind. Für jedes beratende Mitglied soll ferner eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter berufen werden; dabei soll die Hälfte der stimmberechtigten und der stellvertretenden Mitglieder Frauen sein.
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind z.B. der GemeindeJugendRing e.V., die Gemeindejugendfeuerwehr, die Kirchengemeinden, Sportvereine, Wohlfahrtsverbände sowie weitere gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände, die Jugendarbeit betreiben.
Die im Bereich der Gemeinde Nordstemmen wirkenden Träger der freien Jugendhilfe werden gebeten, der Gemeinde Nordstemmen Personen für die Berufung als beratende Mitglieder und/oder Stellvertreter vorzuschlagen.
Vorschläge sind bis zum 13. November 2026 bei der Gemeinde Nordstemmen, Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen, schriftlich einzureichen. Dabei sind neben der Funktion als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied Name, Vorname, Beruf, Alter und Anschrift anzugeben.
Nordstemmen, 29.10.2026
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
