Eingang zum Rathaus
Cornelia Kolbe-Bode, © C. Kolbe-Bode

Bekanntmachungen

Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen (Krummer Kamp II) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0207A „Krummer Kamp II“

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen (Krummer Kamp II) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0207A „Krummer Kamp II“

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Nordstemmen hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 beschlossen,

  • die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Krummer Kamp II) sowie
  • den Bebauungsplan Nr. 0207A „Krummer Kamp II“ aufzustellen.

Die Verfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 16.06.2026 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Planbereich des Bebauungsplanes

Der räumliche Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 0207A „Krummer Kamp II“ befindet sich nordöstlich der Ortschaft Adensen. Der betreffende Bereich ist in dem nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und entsprechend gekennzeichnet.

Ziel und Zweck Planung

Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des bestehenden Standortes für die Produktion regenerativer Energien und für die Tiermast zu schaffen.

Dabei soll mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes eine „Sonderbaufläche“ mit Zweckbestimmung „Bioenergienutzung und Intensivtierhaltung“ dargestellt werden. Parallel hierzu werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0207A „Krummer Kamp II“ die verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Nutzung des Plangebietes geschaffen, indem ein „Sonstiges Sondergebiet“ mit den Zweckbestimmungen „Nutzung: Regenerative Energien/Biogas“ und „Intensivtierhaltung - Schweine“ festgesetzt wird.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Vorentwürfe der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Krummer Kamp II“ und des Bebauungsplanes Nr. 0207A „Krummer Kamp II“ einschließlich der jeweiligen Begründungen mit Umweltbericht werden in der Zeit

                                    vom 28.10.2026 bis 27.11.2026 (einschließlich)

im Internet unter der Adresse https://www.nordstemmen.de/bauen-abwasser/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/ veröffentlich und können dort eingesehen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während des vorgenannten Zeitraumes bei der Gemeindeverwaltung Nordstemmen, Rathausstraße 3, im Fachbereich 2 - Fachdienst 2.1 Planung und Entwicklung, während der folgenden Besuchszeiten öffentlich aus:

Montag:                      9.00 ‑ 12.00 Uhr
Dienstag:                    9.00 ‑ 12.00 Uhr
Mittwoch                     nach Vereinbarung
Donnerstag:                9.00 ‑ 12.00 Uhr und 15.00 ‑ 18.00 Uhr
Freitag:                       9.00 ‑ 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten und sich zur Planung äußern.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist schriftlich, elektronisch an bauleitplanung@nordstemmen.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des BauGB sind. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 0207A „Krummer Kamp II“ gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Zur Verarbeitung von Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung wird auf das Informationsblatt gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hingewiesen, dass im Internet unter www.nordstemmen.de in der Rubrik „Bauen & Abwasser“ unter „Bauleitplanung“ dem Unterpunkt „Erläuterung zum Verfahren & Datenschutz“ eingesehen werden kann und welches gleichzeitig mit ausliegt.

Nordstemmen, 20.10.2026

Gemeinde Nordstemmen

Die Bürgermeisterin

 

Nicole Dombrowski

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