Haus auf grüner Wiese

Klimaschutz beim Bauen

Klimaschutz beim Bauen

Gerade im Bereich Bauen und Wohnen besteht ein erhebliches Potenzial, den Energieverbrauch und damit den CO²-Ausstoß zu senken. Damit hilft man nicht nur dem Klimaschutz, sondern kann durch effektive Maßnahmen und die Inanspruchnahme von Fördergeldern auch den eigenen Geldbeutel schonen.

Beratung und Förderung

Beratungsangebote speziell für Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Hildesheim bietet die Klimaschutzagentur Hildesheim www.klimaschutzagentur-hildesheim.de. Beratungsthemen sind alle Fragen des privaten Energieverbrauchs:

• Baulicher Wärme- und Hitzeschutz
• Heizungs- und Regelungstechnik
• Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke)
• Förderprogramme
und mehr.

Um Ein- bis Zwei-Familienhaus-Besitzer für eine Nutzung der Sonnenenergie zu gewinnen, bietet die Klimaschutzagentur jedes Jahr einen kostenlosen Solarcheck an. Bei der Vor-Ort Beratung sollen die örtlichen Gegebenheiten für eine potenzielle Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik geprüft werden. Am Ende der Beratung werden alle Details in einem umfangreichen Beratungsprotokoll ausgehändigt.

Viele Hinweise zu den Themen Dämmen, Heizen und erneuerbare Energien sowie zu entsprechenden Fördermöglichkeiten sowohl beim Neubau als auch bei einer Sanierung gibt auch der Bundesverband Verbraucherzentrale www.verbraucherzentrale-energieberatung.de .

Eine Übersicht über Förderprogramme finden Sie auch unter www.klimaschutz-niedersachsen.de/hauseigentuemer/foerderprogramme.html

Solardachpotenzialkataster

Mit dem Solardachkataster finden u.a. Eigentümer*innen schnell heraus, inwieweit sich Dachflächen für eine Belegung mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Modulen eignen. Das Solardachpotenzialkataster der Klimaschutzagentur des Landkreises Hildesheim sowie weitere Informationen zum Kataster finden Sie unter  www.klimaschutzagentur-hildesheim.de/solardachpotenzialkataster/ 

Grüne Vorgärten statt Schotterwüsten

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) schreibt zwingend vor, dass nicht überbaute Flächen eines Grundstücks Grünflächen sein müssen (§9 NBauO). Auch die Gemeinde Nordstemmen will in diesem Zusammenhang ihre Bürger*innen auf eine naturnahe Gartengestaltung mit allen Vorteilen für Artenvielfalt und Ökologie aufmerksam machen. Hilfreiche Tipps finden Sie in der Handlungsempfehlung der Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim gGmbH