Schwangere Frau mit Schild Tagesmutter

Kindertagespflege

Kindertagespflege

Qualifizierte Betreuung durch Tagespflegepersonen

Allgemein

Die qualifizierten Tagespflegepersonen betreuen vorrangig Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Auch ältere Kinder, deren Betreuung in den Randzeiten abgedeckt werden muss, finden hier eine Möglichkeit.

Die Betreuung erfolgt im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Familie oder in anderen geeigneten Räumen.

Kindertagespflege kann privat organisiert oder öffentlich gefördert ausgeübt werden. Die Gemeinde Nordstemmen vermittelt die öffentlich geförderte Tagespflege. 

Qualifizierte Tagespflegepersonen

Die Tagespflegepersonen haben einen Qualifizierungskurs mit 160 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis durchlaufen und haben mit Bestehen der Prüfung die erforderliche Qualifizierung erhalten.

Nach Prüfung der persönlichen Geeignetheit und der Räumlichkeiten erhält die Person eine Erlaubnis zur Kindertagespflege und kann durch das Familien- und Kinderservicebüro der Gemeinde Nordstemmen vermittelt werden.

Elternbeiträge

Die von den Eltern zu zahlenden Beiträge sind vergleichbar mit denen einer Kindertagesstätte und richtet sich nach dem Alter des Kindes.

derzeitige Beiträge:
kein Entgelt bei Kindern über 3 Jahren und
1,75 € / Std. bei Kindern unter 3 Jahren

Die Tagespflegeperson erhält ihre Monatsvergütung von der Gemeinde Nordstemmen.

Drei malende Kinder

Richtlinie zur Förderung

von Kindern in der  Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim

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Antrag auf Tagespflege

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