Eingang zum Rathaus

Bekanntmachungen

Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen (Isolierte Positivplanung für Windenergienutzung gemäß § 245e BauGB)

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen (Isolierte Positivplanung für Windenergienutzung gemäß § 245e BauGB)

Bauleitplanung der Gemeinde Nordstemmen

Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen (Isolierte Positivplanung für Windenergienutzung gemäß § 245e BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Nordstemmen hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen aufzustellen.

Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 16.06.2026 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Planbereich des Bebauungsplanes

Der räumliche Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich zum einen südöstlich der Ortschaft Rössing und zum anderen südöstlich der Ortschaft Burgstemmen. Die Flächen sind in dem nachstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet dargestellt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes soll an zwei Standorten im Gemeindegebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von insgesamt 4 weiteren Windenergieanlagen geschaffen werden. Die Umsetzung wird von einem Investor verfolgt, der Windenergieanlagen aktuellen Bautyps an diesen Stellen zu errichten beabsichtigt. Die Änderung soll gemäß § 245e des Baugesetzbuches (BauGB) als isolierte Positivplanung (IPP) erfolgen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen einschließlich der Begründung und der avifaunistischen Untersuchung (Corax) wird in der Zeit

                                    vom 20.07.2026 bis 21.08.2026 (einschließlich)

unter der Adresse https://www.nordstemmen.de/bauen-abwasser/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/ bereitgestellt und können dort eingesehen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen erneut im gleichen Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Nordstemmen, Rathausstraße 3, im Fachbereich Planung, Bau und Umwelt, während der folgenden Besuchszeiten öffentlich aus:

Montag:                      9.00 ‑ 12.00 Uhr
Dienstag:                    9.00 ‑ 12.00 Uhr
Mittwoch                     nach Vereinbarung
Donnerstag:                9.00 ‑ 12.00 Uhr und 15.00 ‑ 18.00 Uhr
Freitag:                       9.00 ‑ 12.00 Uhr

Jedermann kann sich während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift zur Planung äußern. Es können gerne auch Stellungnahmen per E-Mail an bauleitplanung@nordstemmen.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des BauGB sind. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nordstemmen gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben.

Zur Verarbeitung von Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung wird auf das Informationsblatt gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hingewiesen, dass im Internet unter www.nordstemmen.de in der Rubrik „Bauen & Abwasser“ unter „Bauleitplanung“ dem Unterpunkt „Erläuterung zum Verfahren & Datenschutz“ eingesehen werden kann und welches gleichzeitig mit ausliegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Nordstemmen, 14.07.2026

Gemeinde Nordstemmen

In Vertretung

 

Marcus Tischbier

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern