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Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen (Isolierte Positivplanung für Windenergienutzung gemäß § 245e BauGB)
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen (Isolierte Positivplanung für Windenergienutzung gemäß § 245e BauGB)
Bauleitplanung der Gemeinde Nordstemmen
Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen (Isolierte Positivplanung für Windenergienutzung gemäß § 245e BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Nordstemmen hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen aufzustellen.
Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 16.06.2026 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Planbereich des Bebauungsplanes
Der räumliche Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich zum einen südöstlich der Ortschaft Rössing und zum anderen südöstlich der Ortschaft Burgstemmen. Die Flächen sind in dem nachstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet dargestellt.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes soll an zwei Standorten im Gemeindegebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von insgesamt 4 weiteren Windenergieanlagen geschaffen werden. Die Umsetzung wird von einem Investor verfolgt, der Windenergieanlagen aktuellen Bautyps an diesen Stellen zu errichten beabsichtigt. Die Änderung soll gemäß § 245e des Baugesetzbuches (BauGB) als isolierte Positivplanung (IPP) erfolgen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordstemmen einschließlich der Begründung und der avifaunistischen Untersuchung (Corax) wird in der Zeit
vom 20.07.2026 bis 21.08.2026 (einschließlich)
unter der Adresse https://www.nordstemmen.de/bauen-abwasser/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/ bereitgestellt und können dort eingesehen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen erneut im gleichen Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Nordstemmen, Rathausstraße 3, im Fachbereich Planung, Bau und Umwelt, während der folgenden Besuchszeiten öffentlich aus:
Montag: 9.00 ‑ 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 ‑ 12.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag: 9.00 ‑ 12.00 Uhr und 15.00 ‑ 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 ‑ 12.00 Uhr
Jedermann kann sich während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift zur Planung äußern. Es können gerne auch Stellungnahmen per E-Mail an bauleitplanung@nordstemmen.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit im Sinne des BauGB sind. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nordstemmen gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben.
Zur Verarbeitung von Stellungnahmen zu dieser Bauleitplanung wird auf das Informationsblatt gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hingewiesen, dass im Internet unter www.nordstemmen.de in der Rubrik „Bauen & Abwasser“ unter „Bauleitplanung“ dem Unterpunkt „Erläuterung zum Verfahren & Datenschutz“ eingesehen werden kann und welches gleichzeitig mit ausliegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Nordstemmen, 14.07.2026
Gemeinde Nordstemmen
In Vertretung
Marcus Tischbier
