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Getrennte Abwassergebühr

Seit dem 1. Januar 2013 wird in der Gemeinde Nordstemmen eine getrennte Abwassergebühr erhoben.

Rechtliche Grundlage für die getrennte Abwassergebühr bildet die Abwasserabgabensatzung vom 13. Dezember 2012, die 1. Ergänzung zur Abwasserabgabensatzung vom 25. September 2018 und die 2. Ergänzung zur Abwasserabgabensatzung der Gemeinde Nordstemmen. 


Folgende Gebühren wurden gemäß § 15 der Abwasserabgabensatzung festgesetzt:

  • Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,95 €/m³. 
  • Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,43 €/m².

Wassermengen,

  1. die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wassermesser ermittelte Wassermenge, 
  2. die auf dem Grundstück gewonnene oder dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge

gelten als gebührenpflichtig.


Abgaben

Schmutzwassergebühr 3,95 Euro / m³
Niederschlagswassergebühr 0,43 Euro / m³

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