Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende