Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende