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Satzung Abwasserbeseitigungspflicht
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Satzung über die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht
für bestimmte Teile im Gebiet der Gemeinde Nordstemmen
auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 96 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der jeweils gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 folgende Satzung beschlossen:
Satzung:
Die Satzung finden Sie hier:
