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Öffentliche Auslegung B-Plan 0131 Rauhe Wiese
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Bauleitplanung der Gemeinde Nordstemmen;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 0131 „Rauhe Wiese - West II“ und der Begründung hierzu
Der der Gemeinde Nordstemmen hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0131 „Rauhe Wiese - West II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufzustellen.
Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 10.03.2026 über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Den gesamten Text der Bekanntmachung finden Sie hier:
