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Hinweise zur Hundehaltung-1
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Hinweise zur Hundehaltung
Aus gegebener Veranlassung weise ich im Zusammenhang mit der Hundehaltung auf die Beachtung der nachstehenden Vorschriften hin:
- Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG)
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Die gesamte Bekanntmachung finden Sie hier:
