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Bekanntmachungen

Festsetzung der Hebesätze Grundsteuer

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und
Gewerbesteuer in der Gemeinde Nordstemmen (Hebesatzsatzung)


Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 25.11.2025 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Steuersätze

  1. Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)          370 v. H

         1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       370 v. H.

 Gewerbesteuer                                                                                                            400 v. H. 

 § 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

 

Nordstemmen, 25.11.2025 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski

 

Veröffentlichungsvermerk: 

Die vorstehende Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 51 vom 10.12.2025 öffentlich bekannt gemacht und hat damit Rechtskraft erlangt. 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin

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