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Bekanntmachungen

Anmeldung der Schulanfänger-1

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027 für die Grundschulen der Gemeinde Nordstemmen


Mit dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 am 1. August 2026 werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September 2026 vollenden werden, sowie die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind. 

Der Tag der Geburt wird bei der Berechnung des Lebensalters des Kindes mitgezählt. Daher vollenden die am Monatsersten Geborenen das Lebensjahr schon mit Ablauf des vorangegangenen Monats; infolgedessen sind auch diejenigen Kinder noch schulpflichtig, die am 1. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden. 

Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind; diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. 

Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Es handelt sich um die Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben. 

Die Gemeinde Nordstemmen hat einen gemeinsamen Schulbezirk für die in ihrer Trägerschaft stehenden Grundschulen Barnten und Nordstemmen festgelegt. Die Erziehungsberechtigten können daher ihre Kinder bei einer öffentlichen Grundschule ihrer Wahl für die Dauer der Grundschulzeit anmelden. 

Ein Aufnahmeanspruch besteht allerdings nur, soweit ausreichend Plätze vorhanden sind. Übersteigen die Anmeldungen die mögliche Aufnahmekapazität einer Schule (Barnten zwei 1. Klassen und Nordstemmen vier 1. Klassen), erfolgt eine Zuordnung nach Einzugsbereichen sowie ggf. einem Losentscheid. 

Dies bezieht sich auch auf die Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden und seitens der Eltern durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. 

Die Satzung zur Festlegung eines gemeinsamen Schulbezirkes für die Grundschulen der Gemeinde Nordstemmen ist auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen (https://www.nordstemmen.de/rathaus-service/verwaltung/ortsrecht/) veröffentlicht. 

Die Anmeldungen finden in der jeweiligen Schule wie folgt statt: 

Grundschule Nordstemmen

jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr 

  • Montag, 15.09.2025                  -          Familienname von A – C
  • Dienstag, 16.09.2025               -           Familienname von D – H
  • Mittwoch, 17.09.2025              -           Familienname von I/J – L
  • Donnerstag, 18.09.2025          -           Familienname von M – R
  • Freitag, 19.09.2025                  -           Familienname von S/Sch/St – Z 

 

Grundschule Barnten

jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Montag, 15.09.2025                  -           Familienname von A – G
  • Dienstag, 16.09.2025                -           Familienname von H – L
  • Mittwoch, 17.09.2025               -           Familienname von M – S/Sch/St
  • Donnerstag, 18.09.2025          -           Familienname von T – Z

 

 

Die Eltern stellen das schulpflichtige Kind bei der Anmeldung persönlich vor. Weiterhin sind die Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) und der ausgefüllte Erfassungsbogen des Kindes mitzubringen und unter Umständen eine Sorgerechtsbescheinigung mit vorzulegen. 

Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern, die in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis einschließlich 1. Oktober 2020 geboren sind und ihren Wohnsitz in der Gemeinde Nordstemmen haben, werden von der Gemeinde Nordstemmen zudem schriftlich informiert. 

Sollten Eltern eines Kindes irrtümlich nicht aufgefordert werden, sind diese dennoch verpflichtet, ihr Kind an einer Schule anzumelden; sollte dies der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Gemeinde Nordstemmen, Frau Nadine Wrobel, Tel. 05069 800 40, E-Mail: nadine.wrobel@nordstemmen.de, auf.

Nordstemmen, 20.06.2025 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Marcus Tischbier

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