Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen (Liegenschaftsbeschreibung)

  • Leistungsbeschreibung

    Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück.

    Das Liegenschaftskataster enthält die Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte) und beschreibender Form (Liegenschaftsbuch).

    Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentumsangaben und Eigentumsverhältnisse.

    Daneben gibt es weitere Varianten der Beschreibungen:

    • Flurstücksnachweis (enthält alle Angaben zum Flurstück und die Buchungsstelle im Grundbuch, aber keine Eigentumsangaben; dieser Auszug kann ohne berechtigtes Interesse an jedermann abgegeben werden),
    • Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (enthält zusätzlich die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
    • Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (enthält neben den Eigentumsangaben auch die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
    • Grundstücksnachweis (enthält alle Flurstücke eines Grundbuchblattes bei gleicher laufender Nummer mit Eigentumsangaben),
    • Bestandsnachweis (umfasst alle Flurstücke eines Grundbuchblattes mit verschiedenen laufenden Nummern und mit Eigentumsangaben).
  • Voraussetzungen

    Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von einem berechtigtem Personenkreis beantragt werden (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte, Person mit sonstigem berechtigtem Interesse).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Nutzungsberechtigte/ Nutzungsberechtigter
    • formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pachtung u. ä.)
    •  sonstiges berechtigtes Interesse
    • formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgebende Person, Gläubigerin/Gläubiger, u. ä.)
    • Bevollmächtigte/ Bevollmächtigter von o.g. Personenkreis
    • formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Kostenhöhe: 11,90 €

    Vorkasse: Nein
    Bezeichnung der Kosten: Gebühr
    Zahlungsweise: Rechnung
    Gegebenenfalls zusätzlich: giropay

    Bemerkung:    

    Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbuch) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

  • Rechtsgrundlage

    Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG)

    Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende