Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

  • Leistungsbeschreibung

    Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 59,50 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 92,00 €
    Vorkasse: Nein
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Frist: 4 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende