Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass.
    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 zur Gebühr erhoben.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Es kann passieren, dass die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich ist. In diesem Fall kann für die Übergangszeit zusätzlich die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises erforderlich sein. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an biometrische Fotos erfüllen.
    • alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder alter (abgelaufener) Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
    • bei Kindern unter 16 Jahren: beide sorgeberechtigten Elternteile oder gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,00 €
    Vorkasse: Nein
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Gebühr: 22,80 €
    Vorkasse: Nein
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein
    Für den vorläufigen Personalausweis.

    Zuschlag: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

    Zuschlag: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

  • Bearbeitungsdauer

    ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können

    Frist: 2-3 Wochen

  • Rechtsgrundlage


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