Personalausweis Meldungen vornehmen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen Ihre Personalausweisbehörde, bzw. Ihr Bürgeramt unverzüglich informieren, wenn:

    • sich Daten auf Ihrem Personalausweis ändern (z. B. Ihr Name),
    • Sie Ihren Personalausweis verloren haben,
    • Ihr Ausweis gestohlen wurde,
    • Sie den Ausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben.

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Damit Ihr Ausweis gültig bleibt, müssen die darauf enthaltenen Daten mit Ausnahme von Anschrift und Größenangabe immer aktuell sein. Diese sollten jedoch nach Möglichkeit ebenfalls unverzüglich angepasst werden.

    Hinweis: Verlust oder Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei melden.

    Nach der Meldung wird Ihr Online-Ausweis, sofern Sie diesen freigeschaltet haben, automatisch gesperrt. Das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sind dann nicht mehr möglich.

    Bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Melden Sie Änderungen Ihrer Personalausweisdaten, den Verlust, den Diebstahl oder das Wiederauffinden nach einer Verlustmeldung Ihrer Personalausweisbehörde.

    Verlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

    Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.

  • Voraussetzungen

    Für eine Meldung müssen Sie im Besitz eines deutschen Personalausweises sein und eine der folgenden Fälle vorliegen:

    • Änderung von Daten auf Ihrem Personalausweis,
    • Verlust Ihres Personalausweises,
    • Diebstahl Ihres Personalausweises,
    • Wiederauffinden nach Verlustmeldung. 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalausweisbehörde, welche Nachweise Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es entstehen keine Kosten durch die Meldung für Sie.

    Melden Sie eine Namensänderung, können z. B. Gebühren entstehen, da Ihr Personalausweis neu ausgestellt werden muss, wenn Sie keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen oder entsprechende Urkunden Ihrerseits kostenpflichtig beschafft werden müssen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

  • Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweishörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.

      Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.

  • Kurztext

    • Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises Folgendes zu melden:
    • Änderung personenbezogener Daten auf dem Personalausweis, z. B. Namensänderung (sofern kein anderes Identitätsdokument mit neuem Namen vorliegt),
    • Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich),
    • Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich),
    • Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust,

    bei Änderungen der Anschrift und Körpergröße bleibt der Personalausweis weiterhin gültig.

  • Weiterführende Informationen

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.

Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    Vergrößern

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    Verringern

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

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    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Ansicht vergrößern

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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