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Kirchenaustritte
Kirchenaustritte
Für einen Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft (Kirchenaustritt) müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Für die Entgegennahme einer Kirchenaustrittserklärung wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.
Die Erklärung kann nur persönlich (keine Vollmacht) und beim Wohnsitzstandesamt abgegeben werden.
Der (Wieder-) Eintritt in eine Kirche kann dagegen nur bei der jeweiligen Religionsgemeinschaft selbst erklärt werden.
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass der Kirchenaustritt nur persönlich im Standesamt erklärt werden kann.
Bitte erklären Sie Ihren Kirchenaustritt nicht auf einer Internetplattform!
