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Eheschließungen
Eheschließungen
Die Eheschließung können Sie frühestens ein halbes Jahr vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin anmelden. Für die Anmeldung der Eheschließung ist immer das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig.
Wohnt zumindest einer von Ihnen in der Gemeinde Nordstemmen oder in einem zum Gemeindegebiet zugehörigen Gemeindeteil, können wir Ihre Anmeldung der Eheschließung entgegennehmen.
Die Eheschließung selbst kann bei jedem von Ihnen gewünschten Standesamt erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesamt.
Benötigte Unterlagen
Um Ihre Eheschließung anzumelden, müssen Sie einige Unterlagen beim Standesamt vorlegen. Welche dies im Einzelnen sind, hängt immer von der persönlichen Situation der Paare ab und sollte abschließend in einem persönlichen Gespräch mit dem Standesamt geklärt werden.
Im Folgenden werden die grundsätzlich immer benötigten Unterlagen dargestellt:
- Jede/Jeder Verlobte benötigt einen gültigen Personalausweis bzw. einen gültigen Reisepass
Zusätzliche Urkunden/Unterlagen wie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburts- oder Eheregister werden nicht mehr zwingend benötigt.
Das Standesamt, dass die Anmeldung der Eheschließung vornimmt, tätigt vorab einen Datenabruf bei den jeweiligen Standesämtern der Geburt oder der vorherigen Eheschließung sowie beim Standesamt der Geburt der gemeinsamen Kinder.
In den folgenden Situationen sollten Sie unbedingt das Gespräch mit unseren Standesbeamten suchen:
- Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- Wenn einer der Verlobten im Ausland geboren wurde
- Wenn einer der Verlobten im Ausland verheiratet war und/oder geschieden wurde
- Wenn einer der Verlobten adoptiert worden ist
- Wenn Sie im Ausland heiraten möchten
- Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründen wollen
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können telefonisch oder per E-Mail unter standesamt@nordstemmen.de vereinbart werden.
Wie viele Trauzeugen sind bei einer Eheschließung zulässig?
Sie können ohne Trauzeugen heiraten oder mit einem bzw. zwei Trauzeugen die Ehe schließen.