Straßensperrung mit Baumaschine

Verkehr

Straßensperrungen

Information über genehmigte Straßensperrungen im Gemeindegebiet

Hinweise zu der unten folgenden Auflistung der einzelnen Sperrungen und ihrer Dauer:

  • Es werden nur Vollsperrungen aufgelistet, Kurzzeitbaustellen mit Einschränkungen der Fahrbahnbreite oder Containeraufstellungen usw. werden nicht berücksichtigt.
  • Die Straßensperrungen werden durch den Landkreis Hildesheim genehmigt/angeordnet. Die Gemeinde Nordstemmen kann zu den Maßnahmen Stellungnahmen abgeben und Auflagen erlassen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises
  • Die genannten Vollsperrungszeiträume sind jeweils die genehmigten Zeiträume. Es kann sein, dass die Arbeiten nur in einem Teil dieses Zeitraumes tatsächlich durchgeführt werden. Sowohl ein späterer Beginn als auch ein früheres Ende sind daher möglich. Weiterhin kann es dazu kommen, dass Sperrzeiträume aufgrund unvorhergesehener Vorkommnisse verlängert werden müssen. Dies wird ebenfalls hier veröffentlicht.
  • Die unten aufgeführten Baumaßnahmen werden nicht alle durch die Gemeinde Nordstemmen als Bauherren durchgeführt. 

Folgende Vollsperrungen von Straßen auf dem Gebiet der Gemeinde Nordstemmen sind derzeit genehmigt:

Betroffene StraßeOrtschaftgenehmigter ZeitraumGrund
Halbseitige Sperrung der B1
(Reichstraße)
Burgstemmen
Dauer ist unbekannt
Böschung ist abgerutscht; Fahrbahn nicht mehr standsicher.
Sperrung des Abzweigs der Bundesstraße von und zur K 506Adensenab 07.07.2025Erster Bauabschnitt des Aus- und Umbaus des B3-Knotenpunktes bei Adensen. 

Hier geht es zur Pressemitteilung.
Vollsperrung der B3Adensenab 01.01.2025 bis voraussichtlich Mitte Dezember 2025großflächige Fahrbahnerneuerung (anschließend wieder eine Spur pro Fahrtrichtung)

Hier geht es zur Pressemitteilung.
Halbseitige Sperrung der  Hauptstraße (L 410);  Höhe der Hausnummer 120 (Autogalerie); Ampel regelt den Straßenverkehr.Nordstemmen24.11.2025 bis 05.12.2025 Grund für die Sperrung ist eine Störungsbeseitigung
Erweiterung der Baustellenampel Reichstraße (B1). L410 (Poppenburger Straße) wird zur Einbahnstraße. Es ist nur ein Abfahren von der B1 auf die L410 (Poppenburger Str.) in Richtung Nordstemmen möglich. Von Nordstemmen nach Burgstemmen wird die Straße zur Sackgasse mit Durchfahrverbot.  Burgstemmen

02.12.2025
(zwischen 10 und 16 Uhr)

Prüfung der Brücke über die Leine an der Reichstraße (B1)

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