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Bekanntmachungen

Satzung Festsetzung Hebesätze Grundsteuer

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

    Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und
      Gewerbesteuer in der Gemeinde Nordstemmen (Hebesatzsatzung)
                                     für das Haushaltsjahr 2025


Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in seiner Sitzung am 26.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Steuersätze

  1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)          370 v. H

1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                         370 v. H.

 

  1. Gewerbesteuer                                                                                                  400 v. H.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft

 

Nordstemmen, 27.11.2024

 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin

Veröffentlichungsvermerk: 

Die vorstehende Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 47
vom 27. November 2024 öffentlich bekannt gemacht und hat damit Rechtskraft erlangt.

 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin


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