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Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Nordstemmen
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in der Sitzung am 16.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 25.320.800 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 29.222.200 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 24.655.300 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 27.221.000 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 641.100 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 3.381.500 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.730.100 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.685.900 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 28.026.500 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 32.288.400 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.730.100 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 7.527.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.500.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind für das Haushaltsjahr 2026 durch eine besondere Hebesatzsatzung festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H.
2. Gewerbesteuer 400 v. H.
Nordstemmen, den 16. Dezember 2025
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski
Verkündung der Haushaltssatzung 2026
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit verkündet.
Die nach den §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hildesheim am 25.02.2026 unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG
vom 05.03.2026 bis 16.03.2026
zur Einsichtnahme während der Dienststunden im
Rathaus der Gemeinde Nordstemmen,
Rathausstraße 3,
Nordstemmen
öffentlich aus.
Der Haushaltsplan wird zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen bereitgestellt.
Nordstemmen, den 27.02.2026
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski
Veröffentlichungsvermerk
Die vorstehende Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 9 vom 04. März 2026 öffentlich bekannt gemacht und hat damit Rechtskraft erlangt.
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski
Den gesamten Haushaltsplan finden Sie hier: Haushaltsplan 2026
