Eingang zum Rathaus

Bekanntmachungen

Festsetzung der Hundesteuer 2026

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Festsetzung der Hundesteuer 2026 in der Gemeinde Nordstemmen


Die Steuersätze für die Hundesteuer für den ersten Hund (96,00 €), für den zweiten Hund (156,00 €), für jeden weiteren Hund (216,00 €), für den ersten gefährlichen Hund (600,00 €) und für jeden weiteren gefährlichen Hund (800,00 €) der Gemeinde Nordstemmen haben sich gegenüber dem Kalenderjahr 2025 nicht geändert, so dass auf die Erteilung von schriftlichen Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet wird. 

Für alle diejenigen Hundebesitzer, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordstemmen vom 02.12.2010 und der 1. Änderungssatzung vom 10.10.2024 festgesetzt. Die Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen (www.nordstemmen.de) unter der Rubrik Rathaus & Service – Ortsrecht eingesehen werden.  

Die Hundesteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 7 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordstemmen Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig. 

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2026 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Hundesteuersätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt. 

Wichtig: Bei der Bezahlung der Hundesteuer ist zwingend die PK-Nummer anzugeben. Diese befindet sich oben rechts auf dem Hundesteuerbescheid. 

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung, Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover erhoben werden. Die Klage ist gegen die Gemeinde Nordstemmen zu richten. 

 

Nordstemmen, 05.01.2026 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
I. V. Marcus Tischbier

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.