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Bekanntmachungen

Anordnung Amt für regionale Landesentwicklung

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

                                 Öffentliche Bekanntmachung 

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 05.06.2025

Tel.: (05121) 6970-139

Az.: 611 Barfelde-Wald   002.0 - 2025/03

 

 

II. Anordnung in dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Barfelde-Wald

In dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Barfelde-Wald, Landkreis Hildesheim 157, wird hiermit gemäß § 8 Absatz 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) das Flurbereinigungsgebiet wie folgt geändert:

Zum Verfahren werden hinzugezogen:

Landkreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Hildesheim

Gronau (Leine)

Barfelde

2

10/1, 12/1, 14/1

Hildesheim

Gronau (Leine)

Barfelde

3

153

Die Größe des Verfahrens betrug 116,2610 ha und beträgt nun 120,5406 ha.

Bestandteile dieser Anordnung sind die Gebietskarte mit der Abgrenzung des Verfahrens, die Begründung dieser Anordnung, die Bestimmungen über die Nutzungsänderungen und das Betreten der Grundstücke sowie die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte.

Die Anordnung mit allen Bestandteilen liegt für die Dauer von zwei Wochen - ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung - während der Dienststunden im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim öffentlich aus. Um telefonische Terminvereinbarung unter 05121/6970-198 wird gebeten. Des Weiteren können diese Unterlagen im Internet auf der folgenden Webseite eingesehen werden:

www.arl-lw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/bekanntmachungen/

 

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Hiermit werden die Inhaber von Rechten an diesen Flurstücken, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim anzumelden.

Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorgezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Rechtsinhaber muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist in Lauf gesetzt worden ist (§§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

Die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte gilt zugleich für die folgenden mit der ersten Änderungsanordnung vom 07.10.2021 zugezogenen Flurstücke:

Landkreis

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Hildesheim

Gronau (Leine)

Barfelde

3

154/1

Hildesheim

Gronau (Leine)

Barfelde

4

1/1

Hildesheim

Gronau (Leine)

Barfelde

6

17/1, 18/1

Hildesheim

Gronau (Leine)

Barfelde

7

15/1, 15/4, 15/8, 15/9, 15/12, 17/1, 118/1, 128/2

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Im Auftrage
Herten

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