Schwarzes Blechschild mit Aufschrift Zimmer frei

weitere Hinweise & Entgelte

Weitere Hinweise

Für die Benutzung der schulischen und sonstigen Einrichtungen in der Gemeinde Nordstemmen werden für Familienfeiern u. ä. Veranstaltungen sowie nicht ständigen Veranstaltungen der Vereine folgende Entgelte erhoben:

Ziffer und Bezeichnung der Einrichtung

Nutzungsentgelt

1

„Heinz-Fiolka-Halle“, Heyersum (Dorfgemeinschaftsraum)

150,00 €

2

Feuerwehrhaus Nordstemmen                                                            pro Std.  4,00 €

70,00 €

3

Feuerwehrhaus Klein Escherde                                                            pro Std. 4,00 €

70,00 €

4

Sporthalle des Landkreises Hildesheim (Jahnstraße)

je Stunde 14,91 €

Außerdem ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen!

Als Benutzungstag gilt die Benutzung von je angefangenen 24 Stunden in der Zeit von 11:00 Uhr bis zum folgenden Tag 11:00 Uhr.

Für Empfänge, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen und Ähnliches, die in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr stattfinden, ist das halbe Entgelt zu entrichten (besondere Anlässe).

Politische Parteien im Sinne des § 1 Abs. 4 b) der Richtlinien und Rats- und Ortsratsfraktionen können die Einrichtungen ohne Zahlung eines Entgeltes nutzen, wenn die Veranstaltungen keinen geselligen Charakter haben.

Die örtlichen Vereine können die Einrichtungen für ihre Jahreshauptversammlungen bzw. Mitglieder- und Spartenversammlungen ohne Zahlung eines Entgeltes nutzen.

Für die Instandsetzung von beschädigten Einrichtungsgegenständen und sonstigen Sachbeschädigungen sowie für den Ersatz von fehlenden oder zerstörten Einrichtungsgegenständen ist voller Kostenersatz zu leisten; Kosten für erforderliche Nachreinigungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Hinweis:

Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der im Vertrag festgelegte Veranstaltungszweck vorgeschoben wurde, um den eigentlichen Zweck zu verschleiern (z.B. extremistische Musikveranstaltungen), steht dem Vermieter ein sofortiges Rücktrittsrecht zu; Schadenersatzansprüche entfallen gleichzeitig.

 

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    2. Farben umkehren

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