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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Leistungsbeschreibung- Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden. 
- Verfahrensablauf- Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
 
- Welche Gebühren fallen an?Gebühr: 37,50 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)Gebühr: 59,50 €Vorkasse: NeinReisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)Gebühr: 70,00 €Vorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)Gebühr: 92,00 €Vorkasse: NeinReisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
- Welche Fristen muss ich beachten?- Antragsteller unter 24 Jahre - Geltungsdauer: 6 Jahre - Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre - Geltungsdauer: 10 Jahre 
- Bearbeitungsdauer- Frist: 4 Wochen 
- Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.