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Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
- Leistungsbeschreibung- Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis). 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 
- Welche Gebühren fallen an?- Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 
- Rechtsgrundlage
- Bemerkungen- Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz 
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.