Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können den Verlust melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • bei jeder Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

  • Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Zuständige Stelle

    Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

  • Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrietaugliches digitales Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nordstemmen

    Hinweis: Fotoerstellung vor Ort möglich

    Für Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis oder Reisepass) kann das erforderliche biometrische Lichtbild direkt vor Ort im Einwohnercenter erstellt werden. Eine separate Mitnahme eines Fotos ist daher nicht erforderlich.

    Die Kosten für das Foto betragen 6 Euro.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,00 €
    Vorkasse: Nein
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Gebühr: 22,80 €
    Vorkasse: Nein
    Für antragstellende Person unter 24 Jahren

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein
    Für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

  • Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
    • Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden bei
      • Polizei oder
      • Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
    • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
      • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
      • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
      • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
      • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
      • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
    • Wiederauffinden muss ebenfalls der Personalausweisbehörde gemeldet werden
    • zuständig: Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
  • Weiterführende Informationen

  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

Zuständige Abteilungen

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