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Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Zuständige Stelle
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Weiterführende Informationen
- Personalausweisportal
ier erhalten Sie als Bürgerinnen und Bürger, als Unternehmen und Behörde ausführliche Informationen zum Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR. Zudem stehen Ihnen Services zum Online-Ausweis und seinen Anwendungsmöglichkeiten bereit.
- Personalausweisportal
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Personalausweis Informationserteilung in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Personalausweis Informationserteilung in Niedersachsen
Typisierung
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An wen muss ich mich wenden?
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.