Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.

    Daten, die sich beispielsweise ändern können:

    • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
    • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
    • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

    Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

    Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

    Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

  • Zuständige Stelle

    Örtliche Ausweisbehörde

  • Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben
    • in Deutschland gemeldet sind

    Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
    • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls digitales biometrisches Passfoto
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Nordstemmen

    Hinweis: Fotoerstellung vor Ort möglich

    Für Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis oder Reisepass) kann das erforderliche biometrische Lichtbild direkt vor Ort im Einwohnercenter erstellt werden. Eine separate Mitnahme eines Fotos ist daher nicht erforderlich.

    Die Kosten für das Foto betragen 6 Euro.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: 37,00 €
    Vorkasse: Nein
    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren

    Gebühr: 37,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    Gebühr: 22,80 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 22,80 €
    Vorkasse: Nein
    für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Vorkasse: Nein
    Anschriftsänderung

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Vorkasse: Nein
    Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

  • Kurztext

    • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
    • Daten, die sich beispielsweise ändern können:
      • Nachname nach Hochzeit
      • Anschrift bei Umzug
      • Vornamen
    • Ausweispflicht gilt für Personen, die
      • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
      • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
      • in Deutschland gemeldet sind
      • keinen gültigen Reisepass besitzen
    • bei Änderungen ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
      • Ausnahme: Änderung der Anschrift im Chip und als Aufkleber
    • erforderliche Unterlagen:
      • aktueller Personalausweis
      • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
      • gegebenenfalls biometrisches Passbild
    • Frist: schnellstmöglich ändern lassen
  • Weiterführende Informationen

  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Örtliche Ausweisbehörde

Zuständige Abteilungen

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