eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

    Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

    Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

    Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

  • Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
  • Zuständige Stelle

    • zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)

    • zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

  • Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument

    Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

  • Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Was sollte ich noch wissen?

    Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:

    1.Familienname und Geburtsname,

    2.Vornamen,

    3.Doktorgrad,

    4.Tag und Ort der Geburt,

    5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,

    6.Staatsangehörigkeit,

    7.Ordensname, Künstlername,

    8.Dokumentenart und

    9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.

    Die eID-Karte enthält kein Lichtbild und keine Fingerabdrücke.

  • Kurztext

    • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    • Chipkarte zum elektronischen Identitätsnachweis, z.B. für digitale Behördengänge oder digitale Dienstleistungsangebote privater Anbieter

    • für Bürgerinnen und Bürger

      • ab 16 Jahren
      • aus EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder
      • aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen)
    • kein Wohnort in Deutschland nötig

    • Online-Ausweisfunktion entspricht derjenigen des deutschen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels

    • zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)

    • zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3

An wen muss ich mich wenden?

  • zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)

  • zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort wo die Hauptwohnung ist.

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