Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Gemeinde Nordstemmen

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Lärmaktionspläne von den Gemeinden für „Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen“ aufzustellen.

Durch das Gemeindegebiet verlaufen zwei Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47b BImSchG mit einem Verkehrsaufkommen von jeweils >3 Mio. Kfz/Jahr. Die sonstigen klassifizierten Straßen (Landesstraßen, Kreisstraßen) erreichen die Relevanzschwelle nicht.

Zudem durchschneiden zwei Haupteisenbahnstrecken im Sinne des § 47b BImSchG (> 30.000 Züge/Jahr) das Gemeindegebiet. Für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig und ist somit nicht Bestandteil des gemeindlichen Lärmaktionsplans.

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Nordstemmen wurde 18.06.2024 vom Rat der Gemeinde beschlossen. Dies wurde am 01.07.2024 öffentlich bekanntgegeben. 

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