Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Gemeinde Nordstemmen

Nach § 47d Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Bis spätestens 18. Juli 2024 (vierte Runde) sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.

Die für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständigen Behörden ergeben sich aus § 47e BImSchG. Demnach sind die jeweiligen Gemeinden zuständig für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von

  •  Hauptverkehrsstraßen, 
  • nichtbundeseigenen Haupteisenbahnstrecken und
  • Großflughäfen

sowie für Ballungsräume, soweit nach Landesrecht keine abweichenden Zuständigkeiten geregelt wurden. Besonderheiten ergeben sich für die Haupteisenbahnstrecken. Für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit ist entsprechend § 47e Absatz 4 BImSchG das Eisenbahn-Bundesamt innerhalb und außerhalb der Ballungsräume zuständig.

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Die Gemeinde Nordstemmen beabsichtigt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Hierzu hat der Rat der Gemeinde in seiner öffentlichen Sitzung am 12.03.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan beschlossen.

Die Öffentlichkeit ist in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen. Dazu wird der Entwurf des Lärmaktionsplans hiermit auf der Internetseite der Gemeinde Nordstemmen veröffentlicht und jedermann wird dazu aufgerufen, Stellung zu nehmen. 

Während der Auslegungsfrist vom 08. April 2024 bis zum 08. Mai 2024 können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. 

Stellungnahmen und Belange können per Mail an gemeinde@nordstemmen.de oder postalisch an Gemeinde Nordstemmen, Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen mit dem Betreff „Lärmaktionsplan“ eingereicht werden.