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Bekanntmachungen

Haushaltssatzung 2024

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Nordstemmen in der Sitzung am 19. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird 

1. im Ergebnishaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                                           

25.126.900 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf

27.722.300 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge   

                  0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf

                  0 Euro

                                                                                                                 

 2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           

24.491.000 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

25.795.600 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

                749.000 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

             3.608.800 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

5.226.700 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

4.187.800 Euro

 festgesetzt. 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

30.466.700 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

33.592.200 Euro

  

§ 2 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.849.500 Euro festgesetzt. 

§ 3 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.178.000 Euro festgesetzt. 

§ 4 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.500.000 Euro festgesetzt. 

 

§ 5 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                    420 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                    420 v. H. 

2. Gewerbesteuer                                                                                                            400 v. H.

 

 

Nordstemmen, 19. Dezember 2023 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski


Verkündung der Haushaltssatzung 2024 

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Nordstemmen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit verkündet. 

Die nach den §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Hildesheim am  12.01.2024  unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden. 

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG 

vom    18.01.2024    bis    29.01.2024    

zur Einsichtnahme während der Dienststunden im 

Rathaus der Gemeinde Nordstemmen,

Rathausstraße 3,

Nordstemmen 

öffentlich aus.

Der Haushaltsplan wird zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen bereitgestellt.

 Nordstemmen, den 15.01.2024 

Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski

 

 

Veröffentlichungsvermerk 

Die vorstehende Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim Nr. 3 vom 17.01.2024 öffentlich bekannt gemacht und hat damit Rechtskraft erlangt.

 

Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski


Den gesamten Haushaltsplan finden Sie hier: Haushaltsplan 2024


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