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Bekanntmachungen

Hundesteuer

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Festsetzung der Hundesteuer 2023 in der Gemeinde Nordstemmen

Die Steuersätze für die Hundesteuer für den ersten Hund (78,00 €), für den zweiten Hund (135,00 €), für jeden weiteren Hund (186,00 €), für den ersten gefährlichen Hund (600,00 €) und für jeden weiteren gefährlichen Hund (800,00 €) der Gemeinde Nordstemmen haben sich gegenüber dem Kalenderjahr 2022 nicht geändert, so dass auf die Erteilung von schriftlichen Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Hundebesitzer, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023 durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordstemmen vom 02.12.2010 festgesetzt. Die Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde Nordstemmen (www.nordstemmen.de) unter der Rubrik Rathaus & Service – Ortsrecht eingesehen werden. 

Die Hundesteuer 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 7 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nordstemmen Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Hundesteuersätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.

Wichtig: Bei der Bezahlung der Hundesteuer ist zwingend die PK-Nummer anzugeben. Diese befindet sich oben rechts auf dem Hundesteuerbescheid.

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung, Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover erhoben werden. Die Klage ist gegen die Gemeinde Nordstemmen zu richten.

 

Nordstemmen, 28.12.2022

Gemeinde Nordstemmen

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

Marcus Tischbier