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Rückschnitt von Büschen und Bäumen
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Verkehrs- bzw. Sichtbehinderung durch Pflanzenwuchs;
hier: Rückschnitt von Büschen und Bäumen an Verkehrsflächen
Bei eigenen Kontrollen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherung sowie den aus der Bevölkerung vorgebrachten Beschwerden wird immer wieder festgestellt, dass die Verkehrssicherheit im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch Pflanzenwuchs beeinträchtigt wird.
Ich weise in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass auf Privatgrundstücken stehende Büsche, Bäume und sonstige Pflanzen, die in den Luftraum über der Straße hineinragen, bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden sind. Freizuschneiden sind ebenfalls die durch Pflanzenwuchs verdeckten Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, amtlichen Hinweisschilder und die Straßenbeleuchtung.

© Gemeinde Nordstemmen
Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz kann der Träger der Straßenbaulast den rechtswidrigen Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen.
Verstöße gegen die Rückschnittspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Diese Rückschnitte sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht während des gesamten Jahres durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass in dem Zeitraum 1. März bis zum 30. September ein komplettes Abschneiden, auf den Stock setzen bzw. beseitigen von Büschen, Hecken und Bäumen nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist. Pflegeschnitte, der Rückschnitt des jährlichen Aufwuchses und Schnitte zur Verkehrssicherung dürfen zu jeder Zeit vorgenommen werden.
Nordstemmen, den 30.07.2026
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin
Nicole Dombrowski
