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Bekanntmachungen

Ladung Teilnehmerversammlung Gronau-Wald

Bekanntmachung

der Gemeinde Nordstemmen

Ladung zur Teilnehmerversammlung im Zusammenlegungsverfahren
Gronau-Wald

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim

Az.: Herten - 611 BZV Gronau-Wald 18-2023/01

 

 

02.05.2023        

Tel.: (05121) 6970-139

 


Gemäß § 21 i.V.m. § 92 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) werden alle Teilnehmer des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Gronau-Wald, Landkreis Hildesheim 158, zu einer Teilnehmerversammlung geladen. Die Versammlung wird anberaumt für

Donnerstag, den 25. Mai 2023 um 18:00 Uhr

in der Gaststätte „Zum Kronprinzen“,

Barfelder Hauptstraße 11, 31028 Gronau (Leine) - OT Barfelde.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Wahl des Vorstands

3. Beitritt zum Verband der Teilnehmergemeinschaften Südost-Niedersachsen (VTG SON)

4. Weiterer Verfahrensablauf

5. Verschiedenes

 

Teilnehmer an der Zusammenlegung sind alle Eigentümer der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.

Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertretende werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern gewählt. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Stimmenvereinigung ist nicht zulässig.

Die/der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird für die gesamte Dauer des Zusammenlegungsverfahrens gewählt. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft und der/des Vorsitzenden werden den Anwesenden in der Versammlung erläutert.

Ist ein Teilnehmer an der Wahrnehmung des Termins verhindert, so kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat jedoch nur eine Stimme, auch wenn er selbst Teilnehmer ist. Die Vollmacht muss zu Beginn des Termins schriftlich vorliegen und soll von der Stadt oder vom Landkreis beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim (Tel.: 05121/6970-139) angefordert werden. Versäumt ein Beteiligter diesen Termin oder erklärt er sich bis zum Schluss des Termins nicht zum Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG).

Im Auftrage
Herten