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Einsichtnahme Vorschlagsliste Schöffen
Bekanntmachung
der Gemeinde Nordstemmen
Einsichtnahme in die Vorschlagsliste
Die Vorschlagsliste der Personen, die in das Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom 05. Juni 2023 bis 09. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Nordstemmen, Fachbereich Innere Dienste und Finanzen, Zimmer 69, Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen, während der allgemeinen Servicezeiten
Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Innerhalb einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Nordstemmen mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen sind, die nach den §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Eine Veröffentlichung der Vorschlagsliste im Internet unterbleibt aus Gründen des Datenschutzes.
Nordstemmen, den 25.05.2023
Gemeinde Nordstemmen
Die Bürgermeisterin