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Bundestagswahl
Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt Anfang Februar
Empfehlung des Wahlbüros
Da mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwählern gerechnet wird, empfiehlt das Wahlbüro der Gemeinde Nordstemmen ohnehin - sofern eine Teilnahme an der Urnenwahl aufgrund von Abwesenheit nicht möglich ist -, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und diese schließlich gleich im Rathaus auszufüllen.
Die Stimmabgabe im Rahmen der Briefwahl ist somit ab 6. Februar zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus möglich.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann grundsätzlich bis 21. Februar 2025, 15 Uhr, erfolgen.