Bundestagswahl

Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt Anfang Februar

Empfehlung des Wahlbüros

Da mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwählern gerechnet wird, empfiehlt das Wahlbüro der Gemeinde Nordstemmen ohnehin - sofern eine Teilnahme an der Urnenwahl aufgrund von Abwesenheit nicht möglich ist -, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und diese schließlich gleich im Rathaus auszufüllen. 

Die Stimmabgabe im Rahmen der Briefwahl ist somit ab 6. Februar zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus möglich.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann grundsätzlich bis 21. Februar 2025, 15 Uhr, erfolgen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.