Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Meldung - Unfall


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der Feuerwehreinsatzleitstelle (Tel. 112) oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende