Kindertageseinrichtungen
Seit 1996 besteht in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt im Rahmen eines Vormittagsplatzes. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 wird der gesetzliche Anspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eingeführt.
Aufgrund des vorbildlichen Ausbaus in der Gemeinde Nordstemmen wird dieser Anspruch bereits jetzt zu 100% erfüllt.
Das Angebot der Vormittagsplätze wird durch 3/4 -Plätze und Ganztagsplätze ergänzt.
Durch die bedarfsgerechte Einrichtung von Krippengruppen und altersgemischten Gruppen steht Ihnen ortsnah ein vielfältiges Angebot zur Betreuung Ihrer Kinder zur Verfügung. Kinder im Grundschulalter haben zudem die Möglichkeit, in einer Hortgruppe betreut zu werden.
Neues Konzept für die Kindertagesstätten
Am 19.03.2013 wurde das neue regionale Betreuungskonzept von allen Einrichtungsleitungen der Kindertagesstätten, dem Landkreis Hildesheim und
dem Bürgermeister unterschrieben.
Das Konzept ist auf die Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in der Gemeinde Nordstemmen ausgerichtet und
legt seinen Schwerpunkt auf Inklusion statt Integration.
Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Nordstemmen:
DRK-Kindertagsstätte Adensen
evangelische Kindertagesstätte "Kunterbunt" Barnten
Sankt-Michaelis-Kindertagesstätte in Burgstemmen
Ev. Kindergarten "St. Johannes" in Groß Escherde
AWO Kindertagesstätte Heyersum-Mahlerten
AWO Kindertagesstätte in Nordstemmen
ev.-luth. Kindertagesstätte "St. Johannis" in Nordstemmen
Ev. St. Peter und Paul Kindergarten in Rössing
Das dem Schuljahr unmittelbar vorausgehende Kindergartenjahr ist in Niedersachsen beitragsfrei.
Das Familien- und Kinderservicebüro der Gemeinde Nordstemmen bietet Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung.
Fachbereich 4 - Bildung, Kultur, Freizeit, Ordnungsangelegenheiten
- Kinder- und Familienservicebüro -
Rathausstraße 3
DE - 31171 Nordstemmen


