Hilfsnavigation

Dorferneuerung Adensen – Hallerburg 

Die Ortschaften Adensen und Hallerburg gehören zu jenen Dörfern in der Gemeinde Nordstemmen, in denen Dorferneuerung mit finanzieller Unterstützung des Landes Niedersachsen betrieben wird. 

Neben der Möglichkeit, gemeindliche Maßnahmen gefördert zu bekommen, ist es auch möglich, für private Maßnahmen einen Zuschuss zu erhalten. Für diese Maßnahmen stehen grundsätzlich - sofern sie entsprechend vorbereitet und durchgeführt werden - sog. "nicht rückzahlbare Zuschüsse" des Landes in Höhe bis zu 30% der entstehenden Kosten zur Verfügung. Zu den Maßnahmen, die gefördert werden können, zählen u.a.: Dacherneuerungen, Sanierungen von Außenwänden einschl. der Fenster und Türen, Einfriedungen und anderes mehr innerhalb landwirtschaftlich bzw. ehemals landwirtschaftlich genutzter Anwesen. Darüber hinaus werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Verbesserung des Zustandes sonstiger ortsbildprägender Substanz beitragen. Ausgenommen sind jedoch Maßnahmen in Wohngebieten und innerhalb von Anwesen, die nach dem 2. Weltkrieg entstanden sind.

Zwischenzeitlich sind vom Amt für Landentwicklung für diverse private Maßnahmen Fördermittel bewilligt worden. 

Über den voraussichtlichen Umfang und die Verfügbarkeit der Fördermittel in den kommenden Jahren kann die Bewilligungsbehörde – das Amt für Landentwicklung – jedoch z.Zt. keine verbindlichen Auskünfte geben. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig zu planen und die Zuschüsse zu beantragen, um die dann gegebenenfalls zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch nehmen zu können. 

In jedem Fall ist es sinnvoll, sich von dem Dorferneuerungsplaner, Büro Joachim Desczyk beraten zu lassen. Diese Beratung kostet dem Bürger nichts!
Das Büro Desczyk wurde von der Gemeinde mit dieser Aufgabe betraut und wird von ihr vergütet. 

Selbstverständlich muss jede Bürgerin und Bürger aus Adensen oder Hallerburg selbst entscheiden, ob sie oder er bereit und imstande ist, den übrigen Teil der entstehenden Kosten in Höhe von 70% zu finanzieren, denn es werden nur dann Zuschüsse gewährt, wenn die beabsichtigten Maßnahmen Kosten in Höhe von mind. 8.334,- € verursachen. Dort aber, wo Maßnahmen ohnehin durchgeführt werden müssen, um die Substanz zu erhalten bzw. ihren Zustand zu verbessern, ist unbedingt zu prüfen, ob nicht gerade jetzt die genannte Förderung hilfreich wäre, um die notwendigen Maßnahmen zu realisieren.

Die Ansprechpartner in Sachen Dorferneuerung sind:    

Amt für Landentwicklung
Herr Norbert Lütke
Constantinstraße 40
30177 Hannover
Telefon:
0511/30245-240

Fax:
0511/30245-500

Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen



Herr Architekt Dipl.-Ing. Joachim Desczyk
Droehnenstraße 34
30455 Hannover
Telefon:
0511/496212

Fax:
0511/496216

Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen



Herr Rainer Bödeker
Fachbereich 3 - Planung, Bau, Umwelt, Feuerschutz
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Telefon:
05069 / 800 - 33

Fax:
05069 / 800 - 92

E-Mail:

Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Antragsvordrucke
können hier (Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landentwicklung - ML) heruntergeladen werden.

Volltextsuche

Schrift:
Kontrast:
Nützliches

 Externer Link: Gewerbeportal der Industrie- und Handelskammer Hannover - Hier können Sie Angebote oder Gesuche bezüglich Gewerbeimmobilien einstellen oder einsehen.